E-Rezept

Wir wünschen allen ein gesundes neues Jahr! Ab 01.01.2024 wurde für alle verpflichtend das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, eingeführt. Dadurch ändert sich die Verordnung von Medikamenten, denn die Informationen werden ab sofort nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in einem sicheren Online-Datenspeicher hinterlegt. Der Zugriff durch die Apotheke erfolgt dann ebenfalls über Ihre Gesundheitskarte oder per Ausdruck eines QR Codes oder über Ihre Krankenkassen-App. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Apotheke, wie dort die Abläufe gestaltet wurden.

Für reibungslose Rezeptbestellungen ist es notwendig, dass Sie zu Beginn des Quartals bzw. VOR Bestellung von Medikamenten Ihre Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen. Rezepte können dann im laufenden Quartal auch ohne erneute Vorlage erstellt und in der Datencloud hinterlegt werden. Anschließend müssen die Rezepte ärztlich geprüft und freigegeben werden, dass kann aktuell bis zu 48h dauern. Erst dann ist das Einlösen in der Apotheke möglich.

Privatrezepte, Hilfsmittel- und Betäubungsmittelrezepte sind von der neuen Verordnung nicht betroffen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Ihr Hansemedikum