Gebührenübersicht ab 01.01.2026
Wir möchten an dieser Stelle nochmal eine Übersicht der anfallenden Gebühren für Atteste u.ä. geben. Die Grundlage dafür ist die Berufsordnung für Hamburger Ärztinnen und Ärzte. Darin ist unter §12 (1) zu finden, dass ärztliche Leistungen nicht kostenlos erbracht werden dürfen. ( „Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die amtliche Ge-
bührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten…“) Das betrifft auch Schulatteste, Privatrezepte sowie AU-Bescheinigungen für Arbeitgeber, die ausgedruckt werden.
Darüberhinaus fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Ausfallgebühr für nicht abgesagte Termine. In vielen Praxen ist dies schon länger gebräuchlich. Wir führen eine Termin- bzw Bestellpraxis, das heißt Behandlungstermine werden längerfristig geplant und exklusiv für Sie freigehalten. Das Ziel ist der reibungslose Ablauf und das Vermeiden längerer Wartezeiten für die Patienten. Da sich hinfällige Terminbuchungen häufen, werden auch wir ab sofort für nicht wahrgenommene Termine, die nicht 24 Std. zuvor abgesagt wurden, eine Gebührenpauschale in Rechnung stellen. Sie können über Doctolib Ihre Termine ganz bequem online ändern oder stornieren. Auch eine Absage per E-Mail, über unser Kontaktformular oder unseren Telefonassistenten ist möglich.
Wir sehen uns daher gezwungen, ab kommendem Jahr folgende Gebühren gemäß GOÄ regelmäßig in Rechnung zu stellen:
- Schulattest nach GOÄ 70: 5,36 €
- Privat-Rezept GOÄ 2: 3,15 €
- Kopiergebühr GOÄ A96: 0,50 € pro Blatt
- AU-Bescheinigung für Arbeitgeber GOÄ 70: 5,36 €
- Ausfallgebühr Sprechstundentermin GOÄ A3: 50,00 €
- Ausfallgebühr für Check- und Ultraschalltermin GOÄ A29: 100,00 €
Bitte beachten Sie: auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten grundsätzlich übernommen hätte, trägt sie nicht die Kosten für das Ausfallhonorar.