RSV – Impfung: noch nicht final geregelt!
Liebe Patientinnen und Patienten,
Die Nachfrage zur RSV-Impfung steigt, daher hier einige Informationen zum aktuellen Stand.
Die Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus, einem Erreger von Atemwegsinfekten, wurde Ende September 2024 von der Stiko für alle ab 75 Jahren als Einmalimpfung empfohlen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder Menschen mit schweren chronischen Grunderkrankungen*, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion besteht, können schon ab 60 Jahen geimpft werden.
Es stehen dafür zwei Impfstoffe zur Verfügung: Arexvy (GSK) + Abrysvo (Pfizer). Beides sind Proteinimpfstoffe, wie z.B. auch die Grippeschutzimpfung, von einer guten Verträglichkeit ist daher auszugehen. Ein dritter mRNA Impfstoff (mResvia von Moderna) wartet noch auf die STIKO-Empfehlung.
Da sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung noch nicht auf einen Abrechnungsmodus geeinigt haben, kann die Impfung derzeit nur „im Rahmen der Kostenerstattung“ erfolgen, wie die KV Hamburg verlauten läßt. Das bedeutet für die Patientinnen und Patienten, dass sowohl der Impfstoff selbst als auch das Verimpfen zunächst als Privatleistung in Rechnung gestellt werden müssen. Nach Einreichen der Rechnung bei der Krankenkasse werden die Kosten dann erstattet.
*dazu zählen schwere Formen von chronischen Atemwegserkrankungen, Herz- und Nierenerkrankungen, Diabetes mit Folgeerkrankungen, Immunschwäche und weitere, wir beraten Sie dazu individuell.